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Sie müssen gar nichts tun.

Sie SOLLTEN sich allerdings INFORMIEREN.

 

Sie stehen als Staatsbürger des Deutschen Reiches durch Geburt - oder ggf. durch reichsgesetzliche Ausnahmeregelung - dem gesamten bundesdeutschen Rechtssystem EXTERRITORIAL gegenüber, oder vielmehr: das System Ihnen. Denn der Grund und Boden, auf dem das Ganze stattfindet, ist der des Reiches, und hier gilt Reichsrecht. (Vergleichen Sie dazu auch die Auflistung der internationalen Rechtsebenen: die Reichsverfassung auf Ebenenrang 4, direkt unterhalb des Kriegs- und Besatzungsrechts, bricht immer und überall das ohnehin zum 18.07.1990 erloschene Rechtssystem der BRD.)

Das geltende Reichsrecht kann und wird für und gegen jeden einzelnen angewendet werden, der die Staatsbürgerschaft des Reiches und die Angehörigkeit eines Reichslandes besitzt. Indem wir das festgestellt haben, möchten wir daran erinnern, daß DIE UNWIDERLEGBARE VERMUTUNG besteht, daß Sie von den GELTENDEN GESETZEN Kenntnis haben und sich danach richten.

 

Im Umgang mit bundesdeutschen sogenannten Behörden oder mit Privatpersonen, welche sich als Richter, Polizist, Rechts- oder Staatsanwalt oder Notar  vorstellen, empfehlen wir die eindeutige und definitive Berufung auf das oben erwähnte, in gravierenderen Fällen eventuell die Inanspruchnahme eines  geprüften Reichsrechtlichen Rechtssachverständigen bzw. eines geprüften Preußischen Rechtskonsulenten. Im Falle eines Zweifels an der Echtheit der  Zertifikate oder der Qualifikation genügt ein Anruf unter der in der Rubrik "Kontakt" angegebenen Rufnummer oder beim MInisterium des Innern.  

Für Angehörige der oben genannten Gruppen von Privatpersonen besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen wieder in ein rechtmäßiges Beamtenverhältnis einzutreten - hierzu bieten wir unsere Hilfe an. 

Sie haben auch selbst die Möglichkeit, geprüfte/r Reichsrechtliche/r Rechtssachverständige/r zu werden. Berücksichtigen Sie allerdings bitte, daß  ausschließlich die vom Ministerium des Innern der Amtierenden Reichsregierung erhältlichen Lernmittel, Seminare und Unterlagen zu einer rechtsgültigen  und legitimen Prüfung und also zu einer offiziellen, von den Alliierten genehmigten und geprüften Bestallung Ihrer Person führen können. Alles, aber  auch  alles, was Ihnen außerhalb dieses Rahmens als Lehrgang, Seminar, Urkunde etc. im reichsrechtlichen Kontext angeboten wird, ist defintiv Betrug. Ob diese Definition ein Jurastudium mit umfassen sollte, mag jeder selbst beurteilen. Oder mit den Worten eines ehemaligen bundesdeutschen  Rechtsanwaltes ausgedrückt: "Zwee Staatsexamen un zehn Semester Jura. Un? Allet Jurke. Die Wahrheit lernste nur bei Ebel."

So, wie es nur ein Deutschland gibt, nur einen juristisch gültigen Geschichtsverlauf, so gibt es auch nur eine amtierende Reichsregierung.

 

Also: Sie MÜSSEN gar nichts tun. Aber Sie KÖNNEN.