Wortwörtliche Abschrift - zu 100 % zutreffend im Jahre 2012:

VERORDNUNGSBLATT

der Stadt Berlin

1. Jahrgang, Nr. 1                                                                                                              10. Juli 1945

 

 

Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen

Regierung in Deutschland ist die Macht auf die Regierungen

der UdSSR, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver-

einigten Königreichs und der Provisorischen Regierung der

Französischen Republik übergegangen. Diese Macht umfaßt

außer der Verwaltungs- auch die Justizhoheit.

 

Die Richtlinien der Alliierten sind für das Deutsche Volk

Gesetz. Danach sind alle von der nationalsozialistischen

Regierung erlassenen Gesetze, soweit sie rassefeindlichen

Charakter haben und der nationalsozialistischen Weltan-

schauung entspringen, aufgehoben. Es gilt also im wesent-

lichen die Gesetzgebung bis Januar 1933. Sache der Ver-

waltungs- und Justizbehörden ist es, ihre Tätigkeit mit dem

Geiste der neuen antifaschistischen und demokratischen Welt-

anschauung zu beleben bis zum Erlaß neuer Gesetze, die

der kommenden Zeit vorbehalten bleiben müssen.