WO LEBEN WIR DENN?

MdI RefÖA 2011

Um diese Frage zu beantworten, möchte ich Ihnen eine Geschichte erzählen. Sie heißt

 

Es war einmal, irgendwo in Mitteleuropa, ein großes und stattliches Haus, das stand leer. Der Hausherr, nennen wir ihn Herrn Reich, war als Verlierer eines Streites inhaftiert worden, als der Großvater noch ein junger Mann war. So lange ist das her...

Die Sieger dieses Streites hatten das ganze Haus beschlagnahmt und 1949 einen Hausmeister verpflichtet (nennen wir ihn BeRD), der den Westtrakt des Hauses (=Volk), und das dazugehörige Grundstück (=die drei Westzonen) und Wege (=die Gesetze) in Ordnung zu halten hatte. Für den mittleren Teil des Hauses sollte ein gewisser DeDeR sorgen, und der Osttrakt wurde der Familie Polen, die direkt nebenan wohnte, zur Verwaltung gegeben. Den Badestrand an der Ostsee (Ostpreußen) schließlich nahm einer der Sieger selbst an sich.

Und weil Berd in seinem Teil jetzt schon so lange Hausmeister ist und alle Gärtner, Haushaltshilfen und andere Angestellten herumkommandieren darf - wenn auch unter Aufsicht der Sieger -, fühlt er sich so nach und nach als Herr im Haus und richtet sich häuslich ein. Innerhalb einiger Jahre hat er Haus und Eigentum verkommen lassen. Die teuren Teile der Einrichtung hat er verkauft und den Erlös eingesteckt, obwohl ihm niemals etwas davon gehört hat. Der Garten verwildert, Unkraut überall, die Wege zugewuchert, Rohre verstopft, Leitungen zerstört. Das widerspricht dem Hausmeistervertrag, was zwar von den Siegern zur Kenntnis genommen, aber vorläufig nicht geahndet wird.

 

1985 jedoch lassen die Sieger den Hausherrn zur Bewährung unter Auflagen frei. (Errichtung und Ernennung der zunächst  kommissarischen Reichsregierung unter dem späteren Reichskanzler D. h.c. jur.  Wolfgang Gerhard Günter Ebel*)

Jetzt wird es eng für den Hausmeister Berd: die Sieger tragen ihm auf, Herrn Reich wieder zu akzeptieren. Das will der Hausmeister aber nicht. Nicht nur sind seine Vorteile dann alle weg, er müsste auch mit einem Prozess rechnen wegen seines Verhaltens. Also weigert er sich, fälscht Dokumente, erzählt Lügen über den Hausherrn, lässt ihn überwachen und versucht sogar mehrmals, ihn zu beseitigen. Und er gründet eine Nachbarschaftsinitiative (EU), indem er die anderen Hausbesitzer in der Gegend über deren Vorteile für alle schamlos belügt.

 

Die Sieger sehen sich das eine Zeitlang an, und als ihnen die Geduld ausgeht, greifen sie zu einem Trick: sie reißen den Zaun nieder zwischen dem westlichen und dem mittleren Teil des Grundstücks (Maueröffnung 1989) und GLEICHZEITIG KÜNDIGEN SIE BEIDEN VERWALTERN DEN HAUSMEISTERVERTRAG. (Aufhebung des Grundgesetzes und der DDR-Verfassung Juli 1990*)

Es ergeht die erneute Aufforderung an beide, den Hausherrn Reich anzuerkennen und zumindest die Wege in Ordnung zu bringen (also eine Verfassung und das "vereinte Deutschland" zu errichten). Unser Hausmeister ist aber inzwischen sicher, dass "die ihm gar nichts können". Also verschweigt er die Kündigung gegenüber seinen Untergebenen und tut wie bisher.

Statt mit Deder, dem Verwalter der Mitte, zu teilen, haut er ihn über's Ohr und verkauft dessen Sachen auch noch. Herrn Reich, den rechtmäßigen Eigentümer des Ganzen, versucht er nun wiederholt in die Irrenanstalt zu bringen.

(Das Bundesbetreuungsgesetz wurde Okt. 1990 erlassen. Interessanter Zeitpunkt, oder?)

Und das verwaltete Gebiet der Familie Polen verschenkt er einfach an diese, im Austausch gegen Gefälligkeiten der Gegenseite.

 

 

Der Hausherr Reich hat inzwischen einen funktionierenden Wegeplan aufgestellt (Reichsverfassung, in Kraft seit 1987) sowie einen Einigungsvorschlag wegen des damaligen Streits (Friedensvertragsentwurf v. 1991). Noch auf Bewährung, darf er ihn aber nicht anwenden. Als die Sieger sehen, dass der liebe Berd nicht ansatzweise bereit ist, seinen Sessel zu räumen, drohen sie ihm die Zwangsräumung an. 2006/2007 nehmen sie ihm ALLE Rechte der Entscheidung ab (s. auch Artikel 22 des 1. Gesetzes zur Bereinigung von Bundesrecht, April 2006).

Berd weiß seitdem, dass er alles auf eine Karte setzen muss, weil er sonst einer lebenslangen Haft entgegensieht. Also versucht er, aus dem Nachbarschaftsclub EU eine Eigentümergemeinschaft zu machen, die das Haus und das Grundstück in Gemeinschaftseigentum umwandelt*. (u.a. ESM-Vertrag) Wohlgemerkt: das Haus GEHÖRT nach wie vor Herrn Reich! Der wird aber nicht gefragt.

 

Tja, und hier stehen wir heute.

Wie wird die Geschichte wohl weitergehen?