- wie die Alten sungen

Lassen wir die alten Römer hinter uns und befassen uns mit der sogenannten Neuzeit. Um zu begreifen, welche immer noch gültigen Regelungen der uns "bekannten" Welt zugrundeliegen, ist es hilfreich, sich auf dieser Welt umzusehen. Tatsächlich gibt es neben unserem Land noch sehr viele weitere, in denen uralte Verträge, den wenigsten auch nur namentlich bekannt, bis heute die Bedingungen definieren, unter denen Staaten und Völker leben und handeln können. Das liegt an zwei Eigenschaften des Völkerrechts, die es, nun ja, etwas unhandlich im Gebrauch machen:

Völkerrecht ist kein Personenrecht und kennt keine Ablauffristen, d.h. die Unterschrift für die Regierung bindet das Land und damit auch jede folgende Regierung - so lange, bis irgendwer die Berechtigung, die Position und das Interesse hat, mit den Nachfolgern der anderen Parteien (es sind stets mehrere, darum heißt es ja auch Völker- und nicht Volksrecht) eine Vereinbarung neu auszuhandeln oder sie in allgemeiner Übereinstimmung  - aufzuheben. (So geschehen etwa beim Hitler-Stalin-Pakt von 1941, den 1987 der damalige Generalbevollmächtigte und spätere Reichskanzler Dr. h.c. jur. W.G.G. Ebel auf Anweisung der Alliierten schriftlich und rückwirkend gegenüber dem Präsidenten der UdsSR Gorbatschov aufzuheben hatte. Das verblüffende für ihn selbst war nicht die Aufgabe an sich, sondern die Tatsache, daß Gorbatschov das Dokument unterschrieb und kurze Zeit später sowohl Litauen und Estland als auch Lettland und Abessinien wieder autark waren.)

 

Beispiele gefällig?

 

1. JAPAN

 

Richten wir unsern Blick auf den asiatischen Raum, präziser: einen Bereich im Pazifik zwischen Japan undKurilen-Inseln Russland, auf die Kurilen. Diese Inselgruppe war früher japanisches Gebiet und wurde irgendwann von Russland annektiert. So weit, so gut, werden Sie denken - aber was hat das mit den noch gültigen Rechtsnormen zu tun? Nun, wir werden sehen.

 

Im Jahre 2010 führte Japan mit Russland - wieder einmal - Gespräche über die Rückgabe eines Teils der Kurileninseln. Japan ist ausgesprochen begrenzt, man könnte sagen: es platzt aus allen Nähten. Die Kurilen würden viel dringend benötigten Platz bereitstellen, denn sie sind flächenmäßig riesig, aber fast unbesiedelt. Russland wurde dabei in den Medien dargestellt als bockbeiniger Besatzer: ist meins, bleibt meins. Und außerdem habe Russland schon größere Investitionen getätigt, die es zu nutzen gelte. So weit die Medien.

Und wie üblich im wesentlichen gelogen.

 

In Wahrheit ist die Situation eine völlig andere. Tatsächlich KANN Russland die Kurilen nicht an Japan zurückgeben. Und zwar völlig unabhängig von Investitionen, Bedenken der Einwohner oder geopolitischen Interessen. Woran hängt es also?

 

Antwort: es hängt am Zweiten Weltkrieg. Genauer: erstens an einem Vertrag aus dem Jahre 1936, dem berühmten Freundschafts- und Beistandspakt (Antikomintern-Pakt) zwischen den "Achsenmächten" Deutsches Reich und dem damaligen Kaiserreich Japan GEGEN die UdSSR, dem 1937 auch Italien beitrat.. Und zweitens hängt die Unmöglichkeit der Übergabe an der Tatsache, daß Japan und Russland... KRIEG haben. Aktuell. Davon haben Sie nichts vernommen? Es gibt ja auch keine Kampfhandlungen. Aber ein Krieg, beonders der zweite Weltkrieg, ist für die beteiligten Nationen erst vorbei, wenn mit allen Kriegsgegnern ein Friedensvertrag ausgehandelt ist. Bis dahin gilt Kriegsrecht. Auch wenn kein Schuß fällt. Japan hat bis heute einen solchen nur mit den USA, NICHT mit allen anderen UN-Ländern (Kriegsgegnern). Und auch nicht mit Russland, dessen Rechtsvorgänger UdsSR Japan erst NACH Hiroshima und Nagasaki den (eigenen) Krieg erklärt hatte. Einerseits fehlt also ein Friedensvertrag, und andererseits ist der Antikomintern-Pakt bis heute in Kraft. weil ihn nur die rechtmäßigen Nachfolger oder Vertreter der damaligen Vertragspartner auflösen können - also das Deutsche Reich, vertreten durch den Reichskanzler, Italien durch seinen Regierungschef und der Rechtsnachfolger des japanischen Kaisers.

 

Man befindet sich demnach, wie gesagt, im Krieg. Im Krieg gelten die Regeln, die das Völkerrecht für solche Fälle vorsieht - Kriegsrecht gilt, solange es keinen Frieden gibt. Und Frieden gibt es aus den beiden genannten Gründen nicht. (vgl. hierzu Rechtsebenen)
Und folgerichtig handelt es sich bei der Rückgabe der Kurilen NICHT um eine Aktion des guten Willens, die in Friedenszeiten jederzeit gern gesehen wäre, sondern um DIE RÄUMUNG eines FRONTABSCHNITTS. Und das ist etwas völlig anderes und politisch nicht denkbar.

Was könnte nun die Regierung in Tokyo tun, wenn schon kein genereller Frieden herbeizuführen ist, um ihren guten, will sagen: pazifistischen Willen unter Beweis zu stellen und die Russische Föderation von Japans friedlichen Absichten zu überzeugen? Die erste und augenfälligste Möglichkeit wäre ein Friedensvertrag. DER wiederum würde Verhandlungen voraussetzen, um die Bedingungen festzuschreiben - wie zum Beispiel die Frage der Kurilen. Und außerdem stellt sich die Frage, ob die anderen ehemaligen Beteiligten dem zustimmen und welche Forderungen sie daran knüpfen würden. Insgesamt eine Aufgabe für Jahre, vielleicht Jahrzehnte. Das könnte für Japan zu spät sein. Welche Möglichkeiten gibt es also noch?

Den fraglichen Beistandspakt aufzuheben - möglich, aber nicht für Japan allein. Dazu bedarf es der Zustimmung der oben angeführten drei Parteien, also unter anderem einer souveränen Reichsregierung.

Mit diesem historisch definierten Sachverhalt steckt man also fest - in den Klauen einer Vereinbarung. welche die aktuellen Entscheidungsträger zwar nicht geschlossen haben, aber die zu akzeptieren sie alle gezwungen sind. Sie sehen, solche Konstellationen üben massiven Einfluß auf das weltpolitische Geschehen aus - bis heute.