Exilregierungen, ZEB und KRRs - legitim?
Definitv: nein.
Es gibt nur die amtierende Reichsregierung unter Reichskanzler Dr. h.c. jur. W.G.G. Ebel.
Im Hoheitsgebiet des Deutschen Reichs hat nicht eine der vielen "Kommissarischen Reichsregierungen", "Exilregierungen", "Zentralräte" oder "Volksbundesräthe" in jedweder Schreibweise irgendeine völkerrechtliche Legitimation oder juristische Bedeutung.
Damit sind die dort feilgebotenen Ausweise genau so ungültig wie jene der BRD FinanzverwaltungsGmbH.
Gleiches gilt für evtl. angebotene Lehrgänge, Ämter, Hoheitsränge etc. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir ausschließlich durch das Ministerium des Innern geprüfte reichsrechtliche Rechtssachverständige für eine Bestallung und für Beamtenpositionen mit gewissen Hoheitsbefugnissen berücksichtigen können.
(Das schließt aber nicht aus, daß einige der Ansichten, Ideen und Vorstellungen, die in den oben genannten und ähnlichen Gruppen entstanden sind, wirklich klug, zukunftsfähig und hochwertig sind. Die Differenzen entstehen nicht vorrangig bei der Frage,was sein wird, sondern bei der Frage, was war, bzw. was ist. Da Deutschland nicht erst seit gestern besteht, ist das, was wir als die derzeitige Ausgangssituation mehr oder minder wahrnehmen können, das Resultat von Jahrhunderten voller Verwicklungen, Kriege, Intrigen, Auf- und Abschwünge, Verträge und Gesetze etc. Es hat aktuell wenig Sinn, die Ergebnisse der Geschichte lautstark anzugreifen, denn Deutschland ist noch nicht souverän, sondern eine Kolonie der USA. Als solche ist es nicht in der Position, mit den ehemaligen "Verhandlungspartnern" neue Gespräche zu führen, obwohl man durchaus Lust dazu bekommen könnte. Beispielhaft möchte ich auf die vielgeschmähte Weimarer Verfassung von 1919, das Versailler Diktat oder die 1937er Grenzen des Reiches verweisen.)
Zur Veranschaulichung des Sachverhalte hier ein bereits älteres Schreiben des damals Kommissarischen Reichsministeriums des Inneren:

