Historische  Abfolge

MdI RefÖA RBP Ludwig

Das Zweite Deutsche Reich entstand am 18. Januar 1871 als Bundesstaat souveräner Königs- und Fürstenhäuser mit der Krönung des Kaisers.

Diese Kaiserkrönung war aber auf Grund von Verträgen aus dem Mittelalter, die nie aufgehoben wurden, mit einem kleinen Makel behaftet, und das war der fehlende Segen des Heiligen Stuhls, begründet durch die Aversion Bismarcks gegen das Katholische.

Wilhelm I. wollte auch eigentlich nicht Kaiser, sondern König der Deutschen (Erster unter Gleichen) sein, aber er wurde auf betreiben Bismarcks mit Hilfe der Könige und Fürsten der Reichsländer zum Kaiser ausgerufen.

Dies sei nur nebenbei erwähnt.

 

Um allen Bedenkenträgern von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen, die diese konstitutionelle Monarchie so gern als militaristisch, undemokratisch und menschenfeindlich darstellen, sei folgendes zur Ehre des Hauses derer von Preußen angemerkt:

 

Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika basiert in vielen wesentlichen Punkten auf dem Allgemeinen Preußischen Landrecht, das unter Friedrich dem Großen aufgestellt und nach seinem Tode veröffentlicht und in Gesetzesrang gehoben wurde.

 

Nach 1871wurden im Deutschen Reich die weltweit besten Sozialgesetze erstellt und bis 1914 lag der Eingangssteuersatz bei 0,7,

der Höchststeuersatz bei 5 Prozent und Deutschland hatte pro Kopf im Vergleich mit anderen Großmächten die geringsten Rüstungsausgaben.

 

Bis zum 08. November 1918 war das Deutsche Reich ein vollständig souveräner Staat in Form einer konstitutionellen Monarchie               mit Verfassung, Parlament und Gewaltenteilung.

 

Am 09. November 1918 wurde das Deutsche Reich durch die folgenden illegalen Akte:

1. des Prinzen Max von Baden als Reichskanzler mit folgender Verkündigung „Seine Majestät der Kaiser und König haben sich entschlossen dem Throne zu entsagen“.

2. der Ausrufung der Republik durch Friedrich Ebert von dem einen Balkon

3. der Ausrufung der Republik durch Karl Liebknecht von dem anderen Balkon

4. der verfassungswidrigen Errichtung von Quasigesetzen „Zum Schutze der Republik“

von einem vollständig souveränen Staat, zu einer unabhängigen, aber nicht mehr souveränen Republik degradiert.

Die Verzichtserklärung des Deutschen Kaisers und König von Preußen ect., Wilhelm II., erfolgte bekannterweise erst

am 28. November 1918, wobei damit auch alle Beamten und Soldaten von ihrem Treueeid entbunden wurden.

 

Das Völkerrecht ist, im Gegensatz zum Straf- oder Zivilrecht, kein Personenrecht und deshalb auch nicht mit persönlichem Rechtsempfinden oder in sich geschlossenen Rechtssystemen meßbar. Völkerrecht hat, wenn nicht anders vereinbart,

weltweite Gültigkeit und keine Ablauffrist.

Es ist laut Duden wie folgt erklärt: internationales Recht,

das durch Vertrag oder Gewohnheitsrecht begründete Rechtssätze, die in Frieden und Krieg die Rechte und Pflichten,

die Beziehungen und den Verkehr der Staaten und der sonstigen Rechtssubjekte des Völkerrechts untereinander regelt.

Es besteht also aus allgemein anerkannten Regeln und Verträgen.

Dies waren bis 1918 nur sehr wenige, z.B.

  • der Vertrag über die Freiheit der Meere,
  • die Haager Landkriegsordnung (HLKO),
  • die Wiener Verträge von 1815.

 

Wie sah dies 1918 aus:

Danach gibt es Kolonnien, Mandatsgebiete, kriegsrechtlich besetzte Gebiete, unabhängige Länder und vollständig souveräne Staaten.

Kolonnien besitzen ohne das „Mutterland“ keinerlei Hoheit.

Mandats- und Treuhandgebiete werden in der übergeordneten Verwaltung von einer Anzahl von vollständig souveränen Staaten einem oder mehreren souveränen Staaten verwaltungsrechtlich unterstellt, die alle Rechte genehmigen, verbieten usw. können und nur an

die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gebunden sind.

Unabhängige Länder haben eine Regierungsverwaltung, ein zugestandenes Territorium, eine Bevölkerung und dürfen am freien Handel teilnehmen, haben aber im Verhältnis zur Völkergemeinschaft keine Vetorechte in bezug auf Dritte.

Das heißt diese können über andere Staaten nicht entscheiden und damit nicht Mandatsträger oder Kolonialstaat sein und haben auch keinerlei Vetorechte gegenüber Dritten.

So konnte Hitler in der Österreichfrage oder ohne Münchner Abkommen nicht nach Böhmen einmarschieren (sonst wäre dies ja schon Krieg gewesen), er mußte die Genehmigung von Großbritannien und Frankreich usw. einholen, was er bekanntlich auch tat.

Unabhängige Länder haben keine ständige Volksabstimmung und die Verfassung ist nicht vom Volke unmittelbar autorisiert und bestimmt. Selbst wenn ein Präsident gewählt wird, entsteht dadurch keine Souveränität, weil die Rechtsgrundlagen der Wahl nicht die eines souveränen Staates sind.

Vollständig souveräne Staaten haben entweder einen Souverän, der aus den überlieferten völkerrechtlichen Verträgen weltweit anerkannt ist oder es wurde eine Volksbefragung mit Volksabstimmung über die Staats-und Regierungsform durchgeführt und auf   dieser Grundlage eine Verfassung erstellt, die ebenfalls durch Volksbefragung und anschließende

Volksabstimmung legitimiert ist. Gleichzeitig muß Gewaltenteilung vorhanden und wirksam sein.